Hilfe & Wissen
Antworten rund um Kaminöfen, Sicherheit, Gesetze und den richtigen Umgang.
Es gibt kein generelles Verbot für Kaminöfen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) betrifft Einzelraumfeuerstätten nicht. Wichtig sind die Übergangsfristen der 1. BImSchV, deren letzte am 31.12.2024 endete. Unsere Holz- und Pelletöfen sind nach EN 13240 bzw. EN 14785 geprüft, CE-gekennzeichnet, eine Leistungserklärung liegt vor. Ob ein Ofen am Aufstellort betrieben werden darf (inkl. 1. BImSchV), klärt der Bezirksschornsteinfeger.
Die 2. Stufe der 1. BImSchV legt strengere Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid fest und gilt für Kaminöfen, die nach dem 31.12.2014 errichtet wurden.
Ja. Alle Produkte, die unter die europäische Produktsicherheitsrichtlinie fallen, tragen eine gültige CE-Kennzeichnung. Sie bestätigt, dass die Ware die gesetzlichen Anforderungen an Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz erfüllt.
Ja. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben stellt Pelios bei allen relevanten Produkten eine deutschsprachige Bedienungs- oder Gebrauchsanleitung bereit, inklusive der wichtigen Sicherheitsinformationen.
Ja, aber nur eingeschränkt. Ältere Geräte, die die Grenzwerte nicht einhalten, müssen nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. Maßgeblich sind das Baujahr und die jeweiligen Übergangsfristen.
Klassische Kaminöfen und Pelletöfen ohne Wasserführung (Einzelraumfeuerstätten) werden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nicht gefördert. Förderfähig sein können dagegen Biomasseheizungen wie wasserführende Pelletöfen, die in die Zentralheizung eingebunden sind und die technischen Mindestanforderungen erfüllen; für Privatpersonen läuft der Antrag derzeit über die KfW (Heizungsförderung, Programm 458). Die Konditionen ändern sich regelmäßig – bitte prüfen Sie die aktuellen Voraussetzungen vor dem Antrag auf kfw.de bzw. bafa.de oder mit einer Energieberatung.
Ja. Jeder Kaminofen wird von einem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger abgenommen und regelmäßig kontrolliert. So wird sichergestellt, dass die Anlage die für sie geltenden Anforderungen der 1. BImSchV einhält.
Als Faustregel gilt etwa 0,1 kW Heizleistung pro Quadratmeter Wohnfläche bei durchschnittlicher Dämmung. Raumhöhe und Dämmstandard beeinflussen den Wärmebedarf. Ein zu kleiner Ofen heizt nicht ausreichend, ein zu großer verbrennt ineffizient.
Zu nicht brennbaren Bauteilen mindestens 20 cm, zu brennbaren Bauteilen mindestens 40 cm. Im direkten Strahlungsbereich vor der Sichtscheibe mindestens 80 cm zu brennbaren Gegenständen. Die genauen Werte stehen im Datenblatt des jeweiligen Ofens.
Ein Kaminofen ist ein freistehender Ofen mit geschlossener Brennkammer. Ein Kachelofen speichert die Wärme länger durch seine keramische Verkleidung. Offene Kamine dürfen in Deutschland nur gelegentlich betrieben werden.
Verwenden Sie nur zugelassenes, trockenes Brennholz mit einer Restfeuchte unter 20 Prozent. Verbrennen Sie kein behandeltes Holz. Regelmäßige Wartung und Reinigung verlängern die Lebensdauer und senken die Emissionen.
Die Asche sollte vollständig erkaltet in einem nicht brennbaren Behälter gesammelt und anschließend über den Restmüll entsorgt werden. Geben Sie niemals heiße Asche in Kunststoff- oder Papierbehälter.
Brennholz mindestens zwei Jahre luftig und trocken lagern, nicht direkt auf dem Boden, vor Regen geschützt, aber nicht luftdicht abgedeckt. So erreichen Sie die geforderte Restfeuchte unter 20 Prozent.
Die Häufigkeit hängt von der Nutzung ab, in der Regel mindestens einmal jährlich, bei intensiver Nutzung häufiger. Den genauen Turnus legt Ihr Bezirksschornsteinfeger fest.
Noch Fragen offen? Wir helfen persönlich weiter.

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